Zur Person

Seine langjährigen praktischen Erfahrungen im internen Bereich einer Großbank weisen ihn als profunden Kenner der Geschäftsabläufe und Vorgehensweisen der Bankenszene aus und geben ihm das professionelle Handwerkszeug für eine effektive Beratung und Begleitung von Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Banken und Finanzdienstleistern.

Als Gründer und langjähriger stellvertretender Geschäftsführer des “Hannöverschen Actienclubs von 1999” besitzt er nicht nur umfangreiche juristische und sondern auch praktische Kenntnisse und Erfahrungen mit den Instrumentarien und Abläufen an den Finanzmärkten, was zur Professionalisierung seiner anwaltlichen Tätigkeit beiträgt.

Im Jahr 1999 ließ sich Rechtsanwalt Reinhard Lensch als Anwalt mit den Schwerpunkten Bankrecht, Aktien- und Kapitalanlagerecht sowie Erbrecht nieder.